Kindertauchen
Inzwischen hat es wahrscheinlich jeder schon mitbekommen, daß die neuen
Richtlinien zum Kindertauchen da sind.
Für alle die es interessiert, gibt es diese Richtlinien beim VDST in
Broschürenform oder im Internet auf der VDST-Homepage im Downloadbereich
zum Nachlesen.
Trotzdem hier noch einmal das wichtigste in aller Kürze:
- das Schnorchelbrevet A und B heißen jetzt Otter (ab 6 Jahren) und
Robbe (ab 7 Jahren),
- das Deutsche Jugendtauchsportabzeichen gibt es nicht mehr,
- neu sind die Kindertauchsportabzeichen (KTA) in Bronze (ab 8 Jahren),
Silber (ab 10 Jahren) und Gold (ab 12 Jahren),
- neu sind die Kinderspezialkurse „Tarieren“, „Gruppentauchen“, „Orientieren“,
„Boot“ und „Lebensraum Wasser“,
- neu eingeführt wurden Tauchtiefenbeschränkungen (8 – 10 Jahre 3 –
5 m, 10 – 12 Jahre 5 – 8 m, 12 – 14 Jahre 10 – 12 m),
- für Tauchgänge mit Kindern im Schwimmbad ist als Begleiter mindestens
ein
- ÜL- C (ehemals ÜL-F) oder Tauchlehrer, für Freigewässertauchgänge
- mindestens ein ÜL-C mit Gold oder ein Tauchlehrer vorgeschrieben,
- Prüfungstauchgänge und Spezialkurse dürfen nur Tauchlehrer abnehmen
bzw. durchführen,
- ÜL und TL die Kindertauchkurse und Kinderspezialkurse durchführen
wollen sollten an der Fortbildung „Kindertauchen“ teilgenommen haben.
Zum Nachweis der erbrachten Leistungen gibt es inzwischen einen eigenen
Kindertauchpass, in dem die abgelegten Prüfungen eingestempelt werden
können.
Kinder die das KTA Gold haben können ab dem 14. Lebensjahr durch eine
modulare Umschreibung das DTSA Bronze bekommen. Die genauen Richtlinien
hierfür werden demnächst festgelegt.
Die erste Fortbildung „Kindertauchen“ im BLTV läuft vom 17.05. – 19.05.2002
in Oberhaching (siehe Ausschreibungen).
Bei weiterführenden Fragen könnt ihr euch gerne an die BLTV-Jugendvorstandschaft
wenden.